Winterdienst, mit professionellem Gerät kein Problem, wir machen die Wege frei, ...
Winterdienst vom 1.11. - 31.03.
- Räumen der Bürgersteige und Hauseingänge von Schnee und
Eis auf der Grundlage der jeweils gültigen Gemeindeverordnung
- Streudienst und räumen sonstiger Flächen (Hof, Tiefgaragenzu- und Ausfahrt)